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Die Liebe einsperren?


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Originalbezug zu:

----- Original Message -----
From: "MaxNews"
sent: Sunday, April 08, 2007 6:09 PM
Subject: Ein Geschenk für die Seele Europas!
RE: > (2) Furchtbare Humanisten,
> © JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/07 06. April07
> Zuwanderungs- und Bleiberecht: Menschenwürde als materieller Anspruch
> Doris Neujahr

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Zuwanderungs- und Bleiberecht: Menschenwürde als materieller Anspruch

Reaktion auf eine Zustimmung zur Verschärfung von Einheiratsbedingungen

Herzglobus vom PS VERLAG

Sehr geehrte Frau Neujahr,

Sie predigen hier Dinge, die durchaus nicht mit Anstand und Menschenwürde zu verbinden sind. Die Bürger unseres Staates sind - sobald sie seine Bürger sind - mit Ihnen vor dem Gesetz gleich. Ich zitiere Artikel 3 GG, Vers 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Wenn sich also ein deutscher Bürger (unabhängig davon, ob nun hier geboren oder anderswo, unabhängig davon, ob deutscher Abstammung oder nur halb oder gar zugewandert) nun in einen Bürger eines anderen Staates (und auch hier unabhängig von der Nationalität und Sprache) verliebt und eine Ehe schließen will, so ist allein der bisherige Spießrutenlauf durch die Ämter beider Staaten schon eine unverschämte Zumutung, die Sie entweder nicht einmal ansatzweise kennen oder gar schamlos allen Betroffenen zumuten wollen. Man bekommt schon nach alter Gesetzgebung den Eindruck, dass der Staat sich eine Ablehnung oder Zustimmung zur Eheschließung vorbehalten will. Und so etwas erinnert an böse alte Zeiten, als der Fürst unter Umständen noch die erste Nacht für sich beanspruchte. Wenn wir also dem Staat und seinem Verwaltungspersonal nicht das Recht zubilligen, sich in die Herzensangelegenheiten solcher Bürger einzumischen, die sich über Grenzen hinweg verlieben, dann geht es den Staat auch nichts an, wen seine Bürger als Partner fürs Leben in ihr Haus oder ihre Wohnung nehmen und in welcher Sprache die beiden Partner zu Hause miteinander kommunizieren. Ich zitiere Artikel 2, Vers 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Und genausowenig wie dem Staat möchte ich auch Ihnen selbst ein solches weitgehendes Mitspracherecht bei der Partnerwahl und innerfamiliären Lebensführung zuerkennen.

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Gehen Sie ruhig davon aus, dass auch der jeweils andere Staat seine Bürokratiemühlen auf Hochtouren bringt, sobald ihm ein Bürger zu entwischen scheint oder gar ein Zuzug aus dem Ausland ansteht. Diese Mentalität finden Sie jedenfalls zumindest mitten in Europa nicht gerade selten bei den Beamten und den Gesetzgebern. Kennen Sie etwa nicht das alte Volkslied von den zwei Königskindern, die nicht zusammenkommen konnten, weil das Wasser viel zu tief war? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie in Ihrer Kindheit beim ersten Hören gedacht haben: "Na wunderbar, da bleiben die beiden wenigstens reinrassig!"

Reinrassig?

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Fakt ist: In vielen Fällen bleibt den beiden Heiratswilligen nur herauszufinden, in welchem Staat die Knüppel etwas kleiner sind, die einem die Bürokratie vor die Beine wirft. Die Ausreise und die Entlassung aus einer fremden Staatsangehörigkeit ist mitunter nicht weniger kostspielig und kräftezehrend als die darauf folgende Einbürgerung bei uns. Osteuropäer zahlen für eine Kündigung der alten Staatsbürgerschaft teilweise Beträge, die den Kosten einer deutschen Ehescheidung nahekommen. Ich rede hier von vierstelligen Beträgen, die man gerade bei beabsichtigter Familiengründung nicht immer nebenbei aufbringen kann. Und bis zur endgültigen Freilassung zahlen diese Bürger noch üppige jährliche Registrierungsgebühren an ihre Botschaft in Deutschland, die teilweise ein kleines Monatsgehalt pro Registierungsjahr verschlingen. Ohne diese Registrierung wird aber der Antrag auf Abgabe der Staatsbürgerschaft, welcher Voraussetzung für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft ist, nicht einmal bearbeitet - es sei denn, der ausländische Partner findet es lustig, ein paar Jahre oder Jahrzehnte am alten Wohnsitz abzuwarten, was die eigenen Behörden so von seinem Vaterlandsverrat halten. Ich kenne einen Ausländer, der seit 1989 in Deutschland lebt und erst in diesem Jahr 2007 aus ukrainischer Bürgerschaft entlassen wurde. Ahnen Sie, was so eine Wartezeit an Geld und Nerven kosten kann? Viele dieser Kosten fallen übrigens auch dann an, wenn am Ende einer der beiden beteiligten Verwaltungsapparate dem Wechsel der Staatsbürgerschaft seinen Segen verweigert.

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Es haben auch nicht immer die über Grenzen hinweg Verliebten die Wahl zwischen zwei künftigen Heimatländern. Staaten wie Russland prüfen Neuzugänge sogar weit strenger als die BRD. Mein Antrag auf einen russischen Wohnsitz (selbst ohne Wechsel der Staatsangehörigkeit) läuft seit 1994 und wandert in mehrjährigem Rhythmus zwischen Russland und russischer Botschaft in Berlin hin und her. Nicht, dass ich in Russland unerwünscht bin - als Tourist mit kostenpflichtigem befristeten Visum bin ich jedes Jahr dort gern gesehen. Es geht einfach um das Prinzip. Oder vielleicht auch um nicht gezahltes Schmiergeld? Auf alle Fälle würde ich - falls meine Frau nun nicht hätte nach Deutschland einreisen dürfen - nun wohl seit 1994 nur im Urlaub mit meiner Frau zusammen sein können. Ohne ständigen Wohnsitz gibt es nämlich oft auch keine Arbeitserlaubnis - nicht bei uns und auch im Ausland oft nicht. Wer also halbwegs darauf angewiesen ist, sich den Unterhalt zu erarbeiten, der kann sich auf solche Ehevariante kaum einlassen. Oder er entscheidet sich zu illegaler Schwarzarbeit - immer in der Angst vor der Steuerfahndung oder einer jeden Ausweiskontrolle, immer der Zahlungswilligkeit der Kunden wehrlos ausgeliefert, immer Mensch zweiter Klasse. Was würden Sie für die Liebe wagen?

Liebe wagen!

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Falls in solcher Situation ausländischer Einreisebehinderung oder allzu hoher legaler oder auch illegaler Einreisekosten der deutsche Staat nun ebenfalls auf stur schaltet, dann ist das nichts anderes als ein amtliches Nein zu der grenzüberschreitenden Ehe. Hier ist meiner Meinung nach jedoch ein unverzichtbares Grundrecht bürgerlicher Selbstbestimmung und Menschenwürde derart tiefgreifend verletzt, dass ich sogar bürgerliche Gewaltanwendung gegen zuständige und somit amtsmissbrauchende Gesetzgeber, Dienststellen und Grenzposten zur Durchsetzung eines gemeinsamen Wohnsitzes mit dem Ehepartner vorhersagen würde, wenn der Rechtsweg wirtschaftlich oder juristisch gesehen zum Bankrott der eigenen Ehepläne führt. Der so provozierte Konflikt mit dem staatlichen Gewaltmonopol mag vielleicht gegen geltende Gesetze verstoßen - aber das tat eine unangemeldete Demonstration in der DDR vor 1990 ja auch. Verhindert hat dieses Verbot, wie wir alle wissen, die Demonstrationen vom Herbst 1989, die zur Auflösung der DDR führten, jedenfalls nicht. Der (von mir kritisierte) Einmarsch von NATO-Truppen in den Irak verstieß nicht nur gegen UNO-Beschlüsse, sondern wohl auch gegen irakische Gesetze. Nicht alles kann man mit Gesetzen verhindern. Und dann gibt es ja auch noch diesen Hinweis in unserem aktuellen Grundgesetz, dass Bürger das Recht und die Pflicht haben, einen offensichtlich bürgerfeindlichen Staat wieder in zumutbare Schranken einer gerechten Ordnung zu verweisen - auch mit den Verhältnissen angemessener Gewalt. Ich zitiere Artikel 20 GG, Vers 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. War das deutlich?

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Wenn ein Paar sich für einen angestrebten gemeinsamen Lebensmittelpunkt bei uns entscheidet, dann in der Regel deshalb, weil der hier lebende Bürger von Einkommen und Möglichkeiten wie Kreditwürdigkeit oder Grundbesitz her die besseren Startbedingungen für eine gelebte Ehe hat. Mit welchem Recht wollen Behörden oder Gesetzgeber diese Wahl durchkreuzen? Muss ein gutverdienender deutscher Bürger nur deswegen in die Wüste ziehen, weil der Zuzug eines weniger gut verdienenden Partners verboten wird? Verdienen beide Partner jedoch in ihren Heimatländern gut, weil sie dort Spezialisten für gefragte Aufgaben sind, so wird es ihnen auch ohne staatliche Behinderung schon schwer genug fallen, sich gegen die Arbeit und für einen Wohnsitzwechsel wegen der Liebe zu entscheiden. Wieviele aussichtsreiche Beziehungen hat so eine kranke Gesetzgebung wohl schon zerstört? Verdient jedoch der ausländische Partner ordentlich, kommt noch erschwerend hinzu, dass manche Staaten gutausgebildete Kader nicht einfach so entwischen lassen. Hier sind satte Ablösesummen oder gar generelle Ausreiseverweigerungen möglich! Was also bewirkt wohl so ein gesetzlich verlangter Einkommensnachweis? Er führt zu einer Ehebehinderung - je nach notiertem Einkommen durch das Einreise- oder das Ausreiseland. Es gibt übrigens auch Staaten, die schießen einfach auf jeden erwischten Ausreisewilligen. In einem solchen Staat bin ich aufgewachsen.

Wiedersehensfreude

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Dass ein Ehepartner 18 Jahre alt sein soll, ist vernünftig, da auch deutsche Bürger erst mit 18 heiraten dürfen. Ausnahmen gab und gibt es zwar auch bei uns (ab 16. Lebensjahr mit Zustimmung der Eltern und mit Persilschein geistiger Reife, hörte ich aus der Gerüchteküche) - aber die selben Prozeduren darf man sicher auch minderjährigen Heiratswilligen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft zumuten.

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Viele Leute umgehen die heute schon lästigen bis unzumutbaren Ehehindernisse durch Scheinehen, die Sie angeblich mit noch schärferen Gesetzen verhindern wollen. Da Scheinehen marktüblich bis in die zehntausende Euros kosten, scheinen die alternativen Aufwendungen zur legalen Ehe in Deutschland oder aber die bei Verzicht auf diesen Komfort vermuteten Trennungsschmerzen ungleich höher bewertet zu werden. Sonst gäbe es ja diese Scheinehen nicht. Anlass für Scheinehen ist nicht nur Wirtschaftsflucht. Auch Geringverdiener oder noch nicht eingebürgerte ständige Einwohner mit erfolgreicher beruflicher Integration in unseren Staat haben durchaus Motive zu solchem gewaltvermeidenden Handeln. Wer nun seit Jahrzehnten auf seine Entlassung aus fremdstaatlicher Zuständigkeit wartet und inzwischen einen Betrieb in Deutschland führt oder als Angestellter die Achtung seiner Kollegen und Chefs hier erarbeitet hat, der wird seine Liebe sicher nicht einfach so dem kalten deutschen Gesetz opfern, sondern notfalls auf die krumme Tour seine Ehe leben. Einmischungsfanatiker sollten jedoch froh sein, wenn ein so amtlich ausgebremster Bürger nicht wegen der ihm zugemuteten Nachteile auf Rache gegen Sie und die feindliche Verwaltung sinnt, sondern sich ersatzweise die Kosten und Unannehmlichkeiten einer Scheinehe zumuten möchte. Immerhin ist das dauerhafte Auseinandersperren Liebender auch schon eine Art Existenzvernichtung, die nicht jeder überlebt und die in der Regel gleich zwei Leben gründlich verdirbt. Das wussten nicht nur Romeo und Julia. Da müsste eigentlich schon der Notwehrparagraf greifen.

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Kennen Sie überhaupt die Haken eines solchen von Ihnen angeprangerten, weil wohl ungehorsamen Scheinehe-Konstruktes? Denken Sie einmal an Erbschaftsfragen, an das Holen der nicht im eigenen Ausweis eingetragenen Kinder vom Kindergarten, an Auslandsreisen mit Kindern in Begleitung von nur einem Elternteil, an Ehegattensplitting und Lohnsteuerklassen, an ALG-2-Bemessungsgrundlagen - und an das Risiko, das sich so ein gekaufter Partner selbst in jemanden bis zur Heratswilligkeit verliebt und vor Einbürgerungsfrist vertragsbrüchig wird. Der Scheinheiratspartner kann auch im Kaufrausch irrsinnig hohe Schulden aufhäufen und Sie dafür lebenslang mit haftbar machen. Nein - aus Spaß macht man solchen Irrsinn bestimmt nicht mit! Aber vielleicht aus echter Liebe? Was würden Sie sich zum Beispiel für eine von Anderen behinderte große Liebe zumuten wollen?

Mut zum ersten Schritt!

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Und was belastet die deutschen Sozialsysteme wohl stärker: Die deutsche Kinderlosigkeit und damit verbunden die Vergreisung der Alterspyramide? Oder ist es der Zuzug junger und arbeitswilliger Ehepartner, die sofort in einer Familie und Wohnung landen würden und bei denen eine gute Integration schon von Vornherein beste Aussichten hat. Selbst wenn eine zuziehende Ehefrau nun während der Kinderpflegejahre Anspruch auf deutsche Sozialhilfe bekommt - macht sie denn diese Investition nicht bereits durch die Geburt und das Aufziehen von oft mehreren neuen Staatsbürgern und Rentenbeitragszahlern mehr als wett? Außerdem ist die Staatsverschuldung ja wohl die eindeutig größte Belastung für Sozialsysteme aller Art. Die paar mit durchgefütterten Ausländer kosten dagegen wirklich nur Kleingeld. Ja, sogar die überall bejammerte Alterspyramide verliert hier gewaltig an Bedeutung!

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Was den Status des Lumpenproletariats angeht, sind Sie ebenfalls völlig falsch informiert. Wussten Sie, dass hier lebende Ausländer selbst nach vielen Jahren Aufenthalt noch Probleme mit der Bewilligung der Berufsausübung haben? In Deutschland müssen Ausländer mit ständigem Wohnsitz zum Teil erst mit einem guten Anwalt in der Ausländerbehörde aufkreuzen, um sich eine Arbeitserlaubnis oder gar eine Zulassung der Betriebsgründung zu erkämpfen. Was aber tut ein Ausländer, dem man das Ausüben eines Berufes verbietet? Das selbe, was Sie vermutlich in ähnlich gestricktem Ausland auch tun würden. Er sitzt zuhause herum und wartet auf die Sozialhilfe. Und wer ist dann an solchem Sozialfall schuld? Der Ausländer mit deutschem Wohnsitz etwa? Und soll so ein Ausländer nur wegen solcher Sorgen nun auch nicht einen Partner aus der alten Heimat nachholen dürfen, weil sein Einkommen laut Tabelle nun einmal nur für eine Person ausreicht? In Syrien geht man anders mit Einwanderern um. Arbeitserlaubnis wird dem Zuziehenden gewährt, der sich dort selbständig macht. Gewerbetreibende können nämlich nach Beruhigung der Heimatgegend viel spontaner nach Hause zurücksiedeln als Leute, die bereits jahrelang zum kleinen Rädchen in einem Großbetrieb umerzogen wurden. Altgedienten Angestellten müsste schon der Chef einen Dienstreiseauftrag plus Gehaltsgarantie in Richtung alte Heimat geben, nicht wahr? Ja, sind wir Deutschen da etwa anders?

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Was aber ist, wenn eine Rückkehr wegen politischer Verfolgung oder auch nur wegen ungelösten Interessenkonflikten mit der Mafia kreuzgefährlich wäre? Glauben Sie wirklich,dass sich eine jede tatsächliche Verfolgung immer mit Schriftstücken oder Zeugenaussagen beweisen lässt? Oder dass jeder Verfolgte solche Beweise mit Namen und Adressen von Zeugen einer Sauerei einfach unseren Nachrichtendiensten geben will, die ja auch mitunter sehr verdächtige Verbindungen zu Diktatoren und Mörderbanden unterhalten bzw. anderen Geheimdiensten Kopien davon weiterleiten. Oder wenn in seiner Heimatregion deutsche Agrarausfuhrsubventionen und deutsche Industriewarenexporte den Binnenmarkt völlig aufgerieben haben, so dass dort an Beschäftigung und glückliche Ehe gar nicht zu denken ist? Mit welchem Recht verurteilen wir politisch oder mafiös Verfolgte oder wirtschaftliche Globalisierungsverlierer auch noch zu lebenslanger Trennung vom Traumpartner? Hetze gegen muslimische Neuzugänge in unsere Sozialnetze sind ebenfalls unberechtigt. Würde der Westen nicht die Hand auf den Ölpreisen und -quellen halten, dann müssten für Öllieferungen sicher ganz andere Preise von uns bezahlt werden. Und dann gäbe es dort auch nicht diese Armut im Vergleich zu heute, wo neben jeder Ölquelle ein US-Soldat herumsteht. Dazu ist es auch nicht Schuld der Muslime, dass ein Großteil ihrer Völker einst vom osmanischen Reich beherrscht und ausgesaugt wurde und danach Tribut an europäische Kolonialmächte zu zahlen hatte. Der Westen hat dort bereits so gründlich kassiert, dass ein paar Einwanderer nun keine Neidkampagne gegen diese armen Leute rechtfertigen. Unser Sozialsystem hat nun wirlich größere Sorgen. Sehen Sie sich einfach einmal an, wieviel unser Staat täglich für Zinsen auf seine (also unsere) Schulden zahlt und wieviel er an Zuschüssen für beispielsweise die Krankenkassen insgesamt ausgibt (Bundes-Haushalt der BRD für 2007: Insgesamt erhalten die Krankenkassen einen Steuerzuschuss von 2,5 Milliarden Euro). Von den Krümeln für Ausländer will ich ja noch gar nicht reden. Hier geht es einfach um ganz andere Größenordnungen!

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So, wie US-Bürger, Kanadier und Australier schon von manchen Ehehürden ausgeklammert werden, sollte man auch endlich jeden Rassismus fallen lassen und nun jeden Bürger ungeachtet seiner Hautfarbe, Religion oder seines Berufes als Menschen behandeln! Ich erinnere noch einmal an Artikel 3 GG, Vers 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. In Verbindung mit erlaubter Berufsausübung für einreisende Ausländer verringert sich sicher auch die Belastung der Sozialkassen. Eine solche berufliche Aussicht würde wohl auch den Spracherwerb ankurbeln und auch ein Motiv zu gern besuchten Pflicht-Sprachkursen liefern. Als Leiter eines berufsausbildenden Betriebes fallen mir übrigens auch bei unzweifelhaft deutschstämmigen Bewerbern erhebliche mündliche und schriftliche Defizite in der Muttersprache Deutsch auf! Manchen Schulhofslang am Arbeitsplatz kann man als Nichteingeweihter erst nach zehntem Nachfragen hochdeutsch deuten. Da unterscheiden sich die Bewerber also kaum noch von Asiaten am Imbiss-Stand. Haben wir etwa auch bei jungen Inländern langsam ein sprachliches Integrationsproblem? Vielleicht sollte die Schule generell mit einer Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse enden oder wenigstens mit einem Zertifikat vom Goethe-Institut. Beide Prüfungen sind für einreisende Studenten obligatorisch angewiesen. Müssen deutsche Studenten weniger gut Deutsch können? Und warum dürfen Franzosen, Kanadier und US-Bürger ohne jede Sprachkundeprüfung hier siedeln? Weil jeder Deutsche sofort in deren Muttersprache umzuschalten hat? Ich denke, die beste Sprachschule ist ein langer Aufenthalt im Land der jeweiligen Sprache. Da muss man junge Heiratswillige nicht schon in deren Heimatland zu Sprachkursen unsicherer Qualität zwingen. So, wie die Franzosen oder Angelsachsen hier problemlos die deutsche Sprache vor Ort üben dürfen, sollte das auch anderen Neubürgern aus aller Welt zugestanden werden. Aber vielleicht kann man ja ein Begrüßungsgeschenk nach einem Jahr abhängig machen vom bis dahin erlernten Sprachniveau?

Liebe ist grenzenlos

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Wer in den Arbeitsprozess Deutschlands eingewoben ist, benötigt zweifellos ein Mindestniveau deutscher Sprachkenntnisse für die Kommunikation mit Kollegen und Kunden, Lieferanten und Chefs. Wozu aber braucht ein hier lebender Eskimo die deutsche Sprache, wenn er sowieso nicht hier arbeiten darf und sein Ehepartner mit ihm englisch oder irgendeine nicht deutsche Sprache spricht? Die Kinder einer solchen Ehe landen dann im Kindergarten und werden - abhängig vom Ausländeranteil - da meistens sowieso deutsch als Muttersprache sprechen. In ethnisch gekippten Gebieten mag das so nicht klappen, aber in solcher Gegend hilft ein aufgezwungener Sprachkurs einer dort eher seltenen deutschen Sprache wohl auch nicht mehr weiter. Denken Sie doch nur an Ihre Lateinkenntnisse oder an andere einst gelernte, aber nie verwendete Fremdsprachen! Und wer sich unseren Staat als Selbstbedienungsladen vorstellt, kann ich Ihnen auch verraten. Haben Sie schon einmal von Manager-Abfindungen gehört oder von den Gehältern der Mediensternchen, Fußballer und Krankenkassendirektoren? Wissen Sie, wer auf Steuerzahlerkosten so alles um den Globus düst? Oder wer als Politiker den Dienstwagen zum Kaufhallentaxi umwidmet? Oder wer im Parlament die Interessen der Firmen vertritt, die ihm Honorare oder Aufsichtsratposten bezahlen? Meine Aufzählung ist sicher nur unvollständig, da zu spontan. Vielleicht sollte ich noch die Einkünfte der Monopolinhaber auf Energie, Bodenschätze, Boden, Geld und Verwertungsrechte erwähnen, die ihre modernen Glastürme und Gehälter, Dividendenerwartungen und Spekulationsgewinnansprüche auch nicht zimperlich in Gebühren und Preise für Endkunden umrechnen.

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Die Verschlechterung der Bevölkerungsqualität würde ich nicht einfach den Unterschichten unterjubeln wollen. Wer hat diesen armen Leuten denn ein stets verschlechtertes Bildungssystem organisiert? Wer ist für die miserablen PISA-Ergebnisse verantwortlich? Die Unterschichten? Oder doch die Eliten, die das Bildungswesen gegen die Wand fahren und fuhren? Mag ja sein, dass die eine oder andere Familie durch Alkohol, Schwachsinnigkeit oder Arbeitslosenneurose Mitschuld am Verwahrlosen ihrer Kinder trägt. Aber erstens ist das Problem auch in deutschen Familien bekannt und zweitens sind einige Faktoren, die zur Kindervernachlässigung führen, durchaus hausgemacht durch unsere Eliten. Arbeitslosigkeit an sich muss nämlich nicht sein. Auch Billigfusel und alternative Drogen müssen nicht an jeder Ladenkasse locken - wie das einige polnische Kaufhallen beweisen. In Polen sah ich Tabakware und Schnaps in extra vergitterten Ladenbereichen, die man nur mit Überwindung einer gewissen Hemmschwelle durch Meldung beim Personal erreicht. Da muss man es schon ganz schön nötig haben. Was den importierten, angeblich mangelghaften IQ anbelangt, würde ich den Trotteln unterstellen, dass sie es auch da, wo sie aufwuchsen, ganz toll finden. Sie glauben gar nicht, was für einen Nationalstolz ich in wirklich erbärmlichen osteuropäischen und auch deutschen Drecknestern gefunden habe. Es sind eher die helleren Köpfe mit Visionen für ein besseres eigenes Leben, die dort rechtzeitig die Kurve nach Westen kriegen und dabei allerhand Behörden gewitzt zu umschiffen haben. Die Idioten bezahlen nämlich einfach einen gerissenen Ganoven und landen oft statt in der BRD einfach wieder in der Heimat. Auf Deutsche bezogen gilt eine rasche Einbürgerung in die Schweiz vielleicht als IQ-Test. Schon probiert?

Einbürgerung geschafft?

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Wenn Sie uns Deutschen also einen Bürgerkrieg ebenso wie einen Weltkrieg ersparen helfen wollen, dann verschwenden Sie ihre Energie bitte nicht mehr mit der Erfindung neuer Bürgerqualen, sondern suchen Sie nach dem Volksvermögen, das durch Veruntreuung und Betrug in die falschen Hände geriet und nun gegen uns arbeitet! Würden wir durch diese Knechtung in der Schuldenfalle nicht bereits eine Staatsquote von über 50% zu schultern haben, könnte jeder deutsche Bürger locker noch einen Ausländer mit durchfüttern. Und die Chance ist recht groß, dass der eine oder andere von uns gefütterte Ausländer auch noch bereit wäre, brav für seinen Unterhalt und unser Rentensystem zu arbeiten. Ausländer-raus-Hetze ist also nichts weiter als eine dumme Milchmädchenrechnung. Wird man weiter an der Daumenschraube gegen Heiratswillige drehen, dann riskiert man, dass staatliche Machtausübung auch private Gewalt provoziert. Diese kann sich auch gegen auffällige Schreiberlinge, Politiker und Beamte richten. Wollen Sie Beispiele aus der Geschichte haben? Das Recht der ersten Nacht hat auch nicht jeder Fürst lange überlebt. Attentate gab es jedenfalls genug. Finden Sie nicht auch?

Mit friedliebenden Grüßen

Peter Spangenberg

www.psverlag.de

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Hinweis auf den Originaltext

Der Originaltext war leider nicht frei zugänglich verlinkbar. Texte aus einer empfangenen ePost darf ich jedoch nicht lesefreundlich hier her kopieren, da ich sonst den Schreiber der mir widersprechenden Meinung nach Aussage von Anwälten - und Richtern - so stark schädigen würde, dass man sich eine gerichtlich festsetzbare Widergutmachungszahlung gar nicht leisten kann. Sobald der entsprechende Rechteinhaber eine Kopierfreigabe erteilt oder wenigstens einen frei zugänglichen Link zu diesem Text anbietet, kann ich die Existenz des Originaltextes hier dokumentieren.

Der Originaltext sprach sich für weitergehende Verschärfung der Einreisebestimmungen für Heiratswillige aus, lobte den nun fälligen Sprachtest an der Deutschen Botschaft sowie den geforderten Nachweis eines Mindesteinkommens, behauptete so Scheinehen zu verhindern und Sozialmissbrauch, der unseren Staat ruiniere, mit dieser Korrektur spürbar zu begrenzen.

Peter Spangenberg

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