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Verträge im PS VERLAG


Wie kauft man unsere Bücher?

Hier beschriebene Neuerscheinungen sind eventuell schon ins Sortiment unseres Internet-Buchladens aufgenommen worden und können dann auch dort bestellt werden.

Wer Neuerscheinungen noch vor Einstellung in unseren Internetbuchladen bekommen möchte und wer warum auch immer lieber anders bestellen möchte, der kann uns seinen Wunsch über Telefon, ePost oder Brief mitteilen.

Tel.: 0 33 34 - 21 26 00

Fax: 0 33 34 - 21 20 59

ePost: psverlag@telta.de

Weitere Details nennt unsere Kontaktseite.

Wir arbeiten daran, Ihnen einen blitzschnellen Internet-Buchladen ohne potentiell gefährliche Scriptsprache zu erstellen. Um Sie nicht in Versuchung zu bringen, die Ausführung von aktiven Webseiten-Inhalten in Ihrem Browser zuzulassen, haben wir ja auch den Internetauftritt mit vertrauenswürdigerem und sauberem html-Code realisiert. Unser bisheriges System kommt ohne Javascript leider noch nicht aus. Als Notlösung für konsequente Ablehner aktiver Inhalte bieten wir ein einfaches zentrales Bestellformular an. Dort kann man zwar nicht wie in einem Shopsystem Einzel- und Endpreise, Transportkosten und Lieferfristen erfahren, aber wir erfahren wenigstens von Ihrem Interesse und können Ihnen ein verbindliches Angebot per ePost oder andere gewählte Antwortform zurücksenden.

für unsere Autoren

Der kleine Verlagsvertrag

Diese Form war unser erster - und dabei nicht einmal negativ aufgefallener - Versuch, selbst einen Vertrag zu formulieren. Inzwischen bevorzugen wir es, uns am Normvertrag zu orientieren, der an alle wesentlichen Fettnäpfchen vorbei einen Weg zu einer langen glücklichen Partnerschaft aufzeigt.

Hier steht der nicht mehr angebotene kleine Verlagsvertrag.

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Der Normvertrag

Dieses Dokument wurde zwischen Gewerkschaften und Verlagen ausgehandelt. Erfahrene Autoren werden in Ihren Verträgen mit den verschiedensten Verlagen sicher einige bekannte Stellen aus diesem Vertrag wiedererkennen.

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Der an unsere Digitaldruckauflagen angepasste Verlagsvertrag

Der Vertrag mit einem einzigen Urheber (Autor)

Aus dem Normvertrag haben wir 2006 unseren Standardvertrag entwickelt. Abweichend vom Normvertrag, der nur den Offsetdruck mit recht hohen Mindestauflagen kennt, haben wir die ständig mögliche digitale Nachauflagenproduktion in benötigter Höhe berücksichtigt und daher keine bestimmte Auflagenhöhe im Vertrag festgeschrieben, sondern als unser Recht und unsere Pflicht formuliert, ausverkaufte Titel in beliebig vielen und in der Höhe sinnvollen Nachauflagen herzustellen. Der Vertragstext kann zweimal ausgedruckt und zeitsparend zusammen mit dem Manuskript als Antrag zu uns gesendet werden. Wir entscheiden dann über eine Vertragsannahme und senden gegebenenfalls ein von uns unterschriebenes Exemplar zum Autor zurück.

Die wohl interessantesten Punkte darin sind:

Zu ISBN-Nummern und Datenbanken lesen Sie bitte unsere Hinweise.

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Der Vertrag für mehrere Urheber (Autoren, Zeichner, sonstige Bearbeiter)

Alle drei Sonderverträge müssen noch an den neuen Stand des Einzelvertrages angepasst werden. Doch als erste Orientierung kann man diese Verträge durchaus noch nutzen.

Oft sind mehrere Personen an einem Werk beteiligt und verabreden, sich die von uns angebotenen Provisionen untereinander zu teilen. Dieser dafür entwickelte Vertrag ging aus dem Standardvertrag hervor. Zur sinnvollen Eintragung der offengelassenen Angaben ist eine Abstimmung unter allen am Werk beteiligten Provisionsberechtigten nötig. Der PS VERLAG bietet seine Vermittlung an.

Dieser Vertrag ist auch dann für einzelne am Provisionsrecht interessierte Teil-Urheber sinnvoll, wenn andere Teil-Urheber direkt mit dem Verlag eine pauschale einmalige Abfindung ausgehandelt oder eine andere Form der Vergütung (zum Beispiel in Form von Büchern oder Buchgutscheinen) vereinbart haben. Nur wenn ein beteiligter Urheber mit allen anderen Mit-Urheber selbst Abfindungen oder Provisionsregelungen vereinbart hat, sollte er den Standardvertrag für einen einzigen Urheber wählen und wird damit selbst für die Weiterleitung zugesicherter Provisionsanteile aus der von uns bezogenen vollen Urheber-Provision zuständig und verantwortlich. Er hat außerdem dem Verlag eine schriftliche Erklärung zu übergeben, in welchem er und die anderen Urheber ihn zu einem solchen Vertrag ermächtigen.

Der Vertrag liegt in folgenden Varianten hier bereit:

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Der Eilzuschlag-Vertrag

Bei diesem Vertrag erkauft sich der Autor eine Bevorzugung seines Projektes vor anderen wartenden Manuskripten und ein rasches Erscheinen seines Werkes durch Übernahme der Druckvorstufe-Kosten. Die hier bisher üblichen 500 - 1500 Euro kann sparen, wer nicht drängelt und geduldig (mitunter Monate bis Jahre lang) wartet, bis wir wieder freie Zeit und freie Mittel für neue Buchprojekte ohne Eilzuschlag haben.

Es stimmt schon, dass durch die Zahler von Eilzuschlägen lange vorher eingegangene Manuskripte erst einmal noch weiter auf die lange Bank geschoben werden. Aber durch die so mögliche Freihaltung von unserem Budget für Werbung und Buchverkäufe erwirtschaften wir schneller mehr Gewinn, den wir dann auch in zusätzliche, sonst nicht verkraftbare Buchprojekte ohne Eilzuschlag investieren können. Wenn die angenommenen Eilzuschlagsprojekte nicht allzu häufig schlimme Ladenhüter hervorbringen, dann haben am Ende auch die brav wartenden Autoren ohne Eilzuschlag einen zeitlichen Vorteil von unserer Regelung, denn mit reichlich verdientem Geld können auch wir mehr leisten als in Zeiten knapper Kasse.

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Der Nachdruckvertrag nach Kündigung des Verlagsvertrages

Der PS VERLAG bietet kündigenden wie gekündigten Autoren des Verlages - auch rückwirkend - folgenden Nachdruckvertrag an:

In diesem Vertrag werden der Unterschied zum Verlagsvertrag und die neuen Lieferkonditionen beschrieben sowie Rechte und Pflichten des Verlages sowie der Umgang mit Restbeständen aus Verlagsvertrag und Nachdruckvertrag definiert.

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Der Beratervertrag

Dieser Vertrag regelt bald die Beratung des Autors zum erfolgreichen Gründen eines Selbstverlages, zur Auslagerung der Produktion sowie zum Aufbau und Betreiben einer eigenen Buchproduktionsfirma.

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Der Spezialvertrag mit finanzieller Risikobeteiligung der Autoren

Der reine Druckauftrag

Der Druckauftrag mit Vertriebsvereinbarung

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